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Kostentransparenz

Kosten für die kieferorthopädische Behandlung:

Unser Ziel ist ein perfektes Lächeln mit optimaler Kostentransparenz.

Gesetzlich Versicherte: 

Seit 2004 werden die Befunde der Zahnstellungen in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeordnet. Daraus wird die Kostenübernahme der Krankenkassen abgeleitet. Alle gesetzlichen Krankenkassen haben fairerweise das gleiche Bewertungssystem.

Die Kostenübernahme der Behandlung erfolgt ab Grad 3-5 der Zahnfehlstellung: 80% der Behandlungskosten werden von der Krankenkasse übernommen und 20% der Behandlungskosten zahlt der Patient zunächst selbst. Bei erfolgreicher Behandlung werden die restlichen 20% von der Krankenkasse erstattet.

Bei Grad 1 und 2 besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. Hier erfolgt eine individuelle Prüfung. Bei Grad 3-5 gibt es auch als gesetzlich Versicherter die Möglichkeit, gewünschte individuelle Zusatzleistungen wie zum Beispiel durchsichtige Brackets oder Versiegelungen zum Kariesschutz zu erhalten.

 

Wir klären Sie ehrlich und professionell über mögliche Zusatzleistungen auf und stellen die Kostentransparenz sicher.

Privatversicherte:

Zunächst erfolgt eine umfassende Beratung zu den unterschiedlichen Behandlungsmethoden und deren Kosten, angepasst auf die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten. Sollen es unsichtbare Invisalign Zahnschienen sein oder eine feste Zahnspange? Alle diese Fragen klären wir individuell. Wenn Sie Fragen zur Einreichung und Erstattung einzelner Positionen bei der Privatversicherung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sprechen Sie uns auch bei Bedarf auf unsere Modelle zur Ratenzahlung an.

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